# Gesetzesentwurf zur qualifizierten Immigration nach Schweizer Modell
## 1. Einführung eines Punktesystems
### a. Kriterien für Punktevergabe:
- **Bildung:** Punkte für Hochschulabschlüsse, technische Qualifikationen und anerkannte Berufsausbildungen.
- **Berufserfahrung:** Zusätzliche Punkte für Berufserfahrung in nachgefragten Berufen.
- **Sprachkenntnisse:** Punkte für Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse in anderen für die Wirtschaft wichtigen Sprachen.
- **Alter:** Punkte für junge Bewerber (z.B. 18-35 Jahre), um eine langfristige Integration zu fördern.
- **Arbeitsangebot:** Zusätzliche Punkte für bereits vorhandene Arbeitsangebote in Deutschland.
### b. Mindestpunktzahl:
- Festlegung einer Mindestpunktzahl, die für die Einwanderung erreicht werden muss.
## 2. Bedarfsorientierte Quoten
### a. Jähr